Bis zum Ende der ersten Regierung Merkel durften noch alle Schwerbehinderten auf Behindertenparkplätzen parken - dies ist 2009 durch eine Gesetzesänderung bundesweit eingeschränkt worden. In Niedersachsen zum Beispiel wurde diese Änderung durch eine Verfügung vom 8. Juli 2009 umgesetzt.
Seitdem erhält das Gros der Schwerbehinderten nicht mehr den nötigen Parkausweis, den Parkausweis aG (außergewöhnliche Gehbehinderung). Seitdem müssen sich Gehbehinderte, Parkinsonkranke und andere für Einkäufe, Besuche, Arzttermine mühsam durch die Gegend quälen. Das gilt auch für viele Behinderte, die noch bis 2009 auf öffentlichen Behindertenparkplätzen parken durften.
Vorhandene Behindertenparkplätze stehen jetzt leer, ungenutzt!
Wir streiten dafür, diesen absurden Zustand zu ändern. Wir streiten für eine Änderung der §§ 45 und 46 der Straßenverkehrsordnung (StVO).
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